Auftrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

der Firma


IB-Systemkälte

UG(haftungsbeschränkt) 


(nachfolgend Auftragnehmerin genannt)


Welfenstr. 32
D-41849 Wassenberg

Sitz der Gesellschaft: Krefeld
Amtsgericht Krefeld
Registernummer: HR B 14630


Allgemeines

1. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche – zukünftigen geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Die Rechte des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Verträgen sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

3. Unsere Handelsvertreter besitzen keine Vertretungsvollmacht; mit Ihnen getroffene Vereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

 

Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht, an Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigenLeistungsdaten, auch in Angaben der Lieferwerke, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeitbei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.

2. An Abbildungen- Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglichgemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind, vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Bestellerunserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Mit der Bestellung einer Ware – auch auf elektronischem Wege – erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in derBestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, elektronisch oder durchAuslieferung der Waren an den Kunden erklärt werden. Die bloße Zugangs-Bestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar.Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware ist grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. die mit Zugang des Angebotes, einer Auftragsbestätigung, einer

Rechnung und mit Annahme der Ware als anerkannt gelten, auch wenn aufgrund anders lautender Einkaufsbedingungen bestellt wurde. Angebote sind stets freibleibend. Alle Angaben zur, Konstruktion von Produkten in Form von Zeichnungen und/oder Tabellen gelten stets annäherungsweise. Für konstruktionsbedingte Abweichungen des Kaufgegenstands gegenüber Zeichnungen, Abbildungen oder sonstigen Beschreibungen wird nicht gehaftet. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als 4 Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.

2. Reklamationen gegenüber dem Spediteur sind Sache des Käufers.

3. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferungen.

4. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen.

5. Die Vereinbarung von Lieferterminen und Lieferfristen bedarf der Schriftform.

6. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die wir oder unsere Lieferanten nicht zu vertreten haben. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, ist die hiervon betroffene Vertragspartei berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

7. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die Verzögerung, Falsch oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.

8. Die Ware reist branchenüblich verpackt.

9. Wir sind berechtigt zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen und eine Transport-sicherungspauschale zu berechnen.

10. Schadenersatzansprüche werden für alle Arten von Lieferverzögerungen ausgeschlossen.

11. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen.

12. Für den Lieferumfang ist allein der Text der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin maßgeblich. Die Auftragnehmerin liefert in handels-üblicher Qualität. (Geringe Abweichungen in Farbe und Größe von vorgelegten Mustern etc. sind zu tolerieren). Die Auftragnehmerin haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster etc.) ergeben.

13.Falls wir dem Liefergegenstand auch Software, insbesondere in Form von Datenträgern und maschinenlesbarem Material sowie die dazugehörige Dokumentation („Software“), zu liefern haben, so erhält unser Kunde das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, diese Software nur für den Liefergegenstand zu nutzen. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder geändert, übersetzt, umgewandelt noch vervielfältigt (außer zu Sicherungszwecken) werden.


Montage, Lohn- und Wartungsarbeiten sowie Inbetriebnahme

Wenn uns der Kunde neben der Lieferung des Liefergegenstandes auch die Montage und/oder die Inbetriebnahme beziehungsweise die Überwachung solcher von dem Kunden vorzunehmenden Leistungen überträgt, so gelten für diese Leistungen ergänzend unsere Montagebedingungen.


Gewährleistung

1. Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt alle Gew.hrleistungsansprüche uns gegenüber aus. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

4. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen steht.

5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf unsachgemäßen Gebrauch, fehlerhafte Fremdmontage, nicht fachgerechte Inbetriebnahme und normalen Verschleiß. Voraussetzung für die Gewährleistung ist ein, nach den anerkannten Regeln der Technik, erfolgter Einsatz der Liefergegenstände. Ausgeschlossen sind Verschleißteile und Betriebsstoffe wie Kältemittel- Öl, Keilriemen, Filter etc, wir setzen eine Wartung einer Anlage bzw. Anlagenteile von mindestens 2 x pro Jahr voraus.

Bei Störungen innerhalb der ersten 6 Monate werden Lohnkosten nach dem IB-SYSTEMKÄLTE Zeitschlüssel gewährt. Andere Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Lohnnebenkosten,insbesondere auch Folgekosten und Folgeschäden werden nicht erstattet. Werden aus den von der IB-SYSTEMKÄLTE gelieferten Bauteilen durch den Wiederverkäufer, unter Erbringung von Lohnleistungen und Verwendung weiterer Bauteile und Material, betriebsfertige Anlagen für seine Kunden erstellt, übernimmt der Wiederverkäufer dem Endkunden gegenüber die Haftung und Gewährleistung für die erstellte Gesamtanlage, insbesondere auch solche, die sich aufgrund der geltenden Gesetze ergeben.

6. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7. Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigeVermögensschäden des Bestellers.

8. Wir haften nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns und –soweit wir nicht selbst Hersteller sind- den Hersteller oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Bestellentscheidung beeinflusst haben, wenn wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mussten oder die Aussage im Zeitpunkt der Bestellentscheidung bereits berichtigt war.


Haftungsbeschränkungen
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- - bzw. Verrichtungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Falls der Käufer den Schaden beseitigen kann, so sind vor Reparaturbeginn die Höhe der Kosten festzulegen und deren Übernahme zu vereinbaren. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass Folgekosten und mit der Beanstandung evtl. verbundene Nebenkosten von der IB-SYSTEMKÄLTE nicht übernommen werden.

1. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertrags - zwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln der Beweislast bleiben hiervon unberührt.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung, soweit nicht gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine längere Frist gilt. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen (§478 BGB). In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

 

Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

1. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt gelten unsere Preise „ab Werk“ zzgl. Fracht, Verpackung und ggf. sonstiger anfallender Kosten, diesewerden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondertausgewiesen.

4. Die Übergabe von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und gilt erst mit der Einlösung des Schecks als Zahlung.

5. Bei Aufträgen auf Abruf gelten stets unsere am Tag der Auslieferung gültigen Preise.

6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechungs-Datum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG (Diskontüberleitungsgesetz) p. A. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Das Recht weitere Lieferungen von einer Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig zu machen steht uns auch zu, wenn uns nach Vertragsabschluss eine vor oder nach Vertragsabschluss entstandene wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird.

8. Es steht der IB-SYSTEMKÄLTE das Recht zu, jederzeit Preise und Rabatte sowie die Lieferbedingungen ganz oder teilweise zu ändern. Bei evtl. Preissenkungen werden nur vorliegende, noch nicht ausgelieferte Bestellungen zu den neuen Konditionen geliefert. Rückvergütungen für bereits ausgeführte Lieferungen werden ausgeschlossen. Bei Preiserhöhungen ist der Käufer berechtigt, noch nicht ausgeführte Bestellungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen zu stornieren

9. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

10. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührende Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.

11. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Cloud-Dienstleistungen einzuschränken oder einzustellen bzw. Cloud-Zugänge und Accounts zu sperren.

 

Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder ähnlichen Maßnahmen von Behörden oder sonstigen Dritten hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen, erforderliche Auskünfte zu erteilen und erbetenes Beweismaterial zur Verfügung zu stellen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Lässt das Recht im Lande des Bestellers einen Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Lieferer, sich anderer Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts am Liefergegenstand treffen wollen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Diebstahl, Einbruch, Feuer, Wasser, und sonstige Schäden ununterbrochen versichert zu halten und uns dies auf Verlangen nachzuweisen; erbringt der Kunde diesen Nachweis nicht, so sind wir berechtigt, diese Versicherungen auf Kosten und Risiko des Kunden abzuschließen.

3. Wir behalten uns vor, Voraus Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die unsere Forderungen gefährdet erscheinen.

4. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

5. Der Kunde darf die Vorbehaltsware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen noch diese veräußern, vermieten oder Dritten den Gebrauch überlassen.

6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt .

 

Abtretung

Ib-Systemkälte behält sich vor, alle oder einzelne aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche abzutreten.

 

Erfüllungsort – Gerichtsstand – anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Auftragnehmerin.

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich beim Käufer/Besteller um einen Voll-Kaufmann, eine juristischePerson des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, der Sitz der Auftragnehmerin. Es steht uns jedoch frei, das für den Sitz des Käufers/Bestellers zuständige Gericht anzurufen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.

 

Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigenBestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlichmöglich, dem am nächsten kommt, was die Auftragnehmerin gewollt hat oder gewollt haben würde, sofern dieses bei der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedacht worden wäre.

2. Der Käufer/Besteller ist damit einverstanden, dass bei der Firma Ib-Systemkälte UG(haftungsbeschränkt) die zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

3. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

(CISG).

 

Ende des Dokuments .

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